Diana W.: „Ich wollte mal fragen, ob es denn zulässig ist, dass ein gesetzlicher Betreuer einer 90-Jährigen, der zudem Immobilienmakler ist, sich um ein Hypothekendarlehen für ein Haus bemüht, das seinem Schützling mitgehört? Es gibt noch drei andere Eigentümer, eine davon bin ich. Von seinem Vorhaben habe ich von ihm aber nichts erfahren. Ich bin darauf angewiesen, einmal Geld aus dem Hausverkauf zu bekommen, deshalb ist diese Sache für mich sehr wichtig.“
Darf der Betreuer Kredite aufnehmen?
Grundsätzlich kann ein Miteigentumsanteil mit einer Hypothek belastet werden, ohne dass dies der Zustimmung der anderen Miteigentümer bedarf. Der gesetzliche Betreuer des 90-jährigen Miteigentümers hat grundsätzlich allein dessen Interessen zu vertreten und zu schützen; seine Befugnisse sind im Betreuungsbeschluss festgelegt und können in ihrem Umfang stark variieren.
In vielen vermögensrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Betreuer nach dem Gesetz für besonders weitreichende Entscheidungen allerdings die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies gilt insbesondere für die Belastungen einer Immobilie oder eines Miteigentum-Anteils des Betreuten mit einer Hypothek und die Aufnahme eines Darlehens für den Betreuten. Handelt der Betreuer ohne die Zustimmung des Gerichts, sind in der Regel Verträge schwebend unwirksam oder einseitige Willenserklärungen nichtig.
Dazu kommt, dass bei der Auswahl des Betreuers als geeignete Person auch darauf zu achten ist, dass die Gefahr von Interessenkonflikten zu vermeiden ist. Vor dem Hintergrund, dass hier der Betreuer Immobilienmakler ist und Immobiliengeschäfte für den Betreuten tätigen möchte, ist die Gefahr eines Interessenkonflikts gegeben. Vor dem Hintergrund sollten Sie sich an das Betreuungsgericht wenden und zum einen auf die Genehmigungspflichtigkeit der Geschäfte und einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen und eine Prüfung der Angelegenheit anregen.
Sollte das Gericht die Genehmigung des Geschäftes prüfen, wird es auch die Interessen der betroffenen Miteigentümer miteinzubeziehen haben, insbesondere wenn die Belastung des Anteils mit einer Hypothek zu unbilligen Härten für die anderen Miteigentümer führen könnte, beispielsweise weil die Hypothek den Wert der Immobilie mindert. Vor dem Hintergrund sollten Sie dem Gericht auch Ihre persönliche Situation schildern und welche Auswirkungen die Belastung der Immobilie mit der Hypothek auf Sie hätte. Sollte eine Genehmigung ohne Ihre Beteiligung bereits erteilt worden sein, könnten sie gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen, weil Ihre konkreten Rechte als durch die Entscheidung unmittelbar Betroffener beeinträchtigt werden.
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