Wenn ein Mieter auszieht und die Wohnung neu vermietet werden soll, braucht der Vermieter mitunter ansprechende Bilder von der Wohnung für ein neues Exposé. Doch ohne die Einwilligung der
Dieser Artikel (ID: 2126223) ist am 04.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).