Vermieter braucht Erlaubnis für Fotos

von Redaktion

Fotos von der Wohnung ohne Einwilligung verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung. © Zacharie Scheurer, dpa

Wenn ein Mieter auszieht und die Wohnung neu vermietet werden soll, braucht der Vermieter mitunter ansprechende Bilder von der Wohnung für ein neues Exposé. Doch ohne die Einwilligung der noch dort lebenden Mietpartei darf er diese Aufnahmen nicht einfach vornehmen und veröffentlichen. Ein solches Vorgehen würde gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Az. 3 O 300/23), auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.

Holen sich Vermieter und Makler keine solche Genehmigung ein, können Mieter sogar Schadenersatz verlangen. Aber Achtung: Eine Zustimmung erteilen Mietparteien schon alleine damit, dass sie Vermieter oder Makler für die Aufnahme der Bilder in die Wohnung lassen. Eine ausdrückliche oder gar schriftliche Genehmigung ist nicht notwendig.

Das musste auch das Ehepaar feststellen, das die entsprechende Klage gegen den Makler angestrengt hatte. Nachdem das Paar einem Fototermin mit dem Makler zugestimmt und diesen ins Haus gelassen hatte, hätte den beiden Klägern laut Gericht klar sein müssen, dass die Fotos auch fremden Personen zugänglich gemacht werden würden. Ein Schadenersatz wurde ihnen darum nicht zugesprochen.

Allerdings gut zu wissen: Selbst wenn Mieter einmal ihre Zustimmung zur Nutzung der Aufnahmen erteilt haben, können sie diese jederzeit widerrufen. Dann müssen die Fotos aus den Exposés verschwinden.

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