RECHT

Ohne Gurt droht Haftung

von Redaktion

In Autos mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten müssen sich in der Regel alle Insassen unterwegs anschnallen. Wer das nicht tut, muss bei erlittenen eigenen Schäden womöglich mithaften. Doch auch, wenn durch das eigene Fehlverhalten andere Mitfahrer verletzt werden, können Gurtmuffel haftbar gemacht werden. Das stellt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln klar (Az.: 3 U 81/23, noch nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem sich eine Mitfahrerin auf dem Rücksitz nicht angeschnallt hatte und es so zu schweren Verletzungen bei der davor Sitzenden gekommen war. Die Versicherung des Unfallverursachers in einem zweiten Auto wollte im Nachgang 70 Prozent der von ihr bislang an die Verletzte geleisteten Zahlungen in sechsstelliger Höhe und künftige Verpflichtungen ersetzt bekommen. Dabei führte sie ein Gutachten eines Sachverständigen an, der die schweren Verletzungen der Betroffenen im Bereich der Lendenwirbelsäule und des Brustkorbs auf das Nichtanschnallen der hinten Sitzenden zurückführte. Die Versicherung zog vor Gericht. Das OLG Köln urteilte: Fahrzeuginsassen, die sich entgegen der Gurtpflicht nicht anschnallen, können nicht nur haftbar gemacht werden, wenn sie selbst geschädigt werden, sondern auch dann, wenn sie dadurch andere Mitfahrer verletzen. Allerdings: Im konkreten Fall wurde die Klage der Versicherung abgewiesen.

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