Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit keine Urheberrechte. Solange die Nutzung nicht vertraglich eingeschränkt und aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist, gibt es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) k
Dieser Artikel (ID: 2131496) ist am 12.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).