Fehler können passieren – auch Mitarbeitern des Finanzamtes. Es lohnt sich daher immer, den Einkommensteuerbescheid gründlich zu prüfen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel: Gibt es Zahlendreher oder wurden elektronische Daten eventuell falsch übermittelt? Stimmen Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen? Wurden sämtliche Beiträge berücksichtigt, etwa für die Renten- und Krankenversicherung sowie Job- und Krankheitskosten, Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen? Hat das Finanzamt alle angegebenen Posten anerkannt – etwa das Deutschlandticket oder die Weiterbildung? Sollten im Bescheid Unstimmigkeiten oder Fehler auftauchen, oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt worden sein, kann man kostenlos Einspruch einlegen. Das ist innerhalb eines Monats möglich – ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Den Einspruch muss man schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen, etwa elektronisch über das Elster-Online-Portal oder ein kommerzielles Steuerprogramm. Tipp: „Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich auch vergessene Ausgaben nachreichen, wie zum Beispiel für die Reparatur- oder Malerarbeiten im Haushalt“, so Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des BVL. Manchmal muss zunächst ein oberstes Gericht zu einem vergleichbaren Sachverhalt entscheiden bevor das Finanzamt den Einspruch abschließend bearbeiten kann. Das trifft laut BVL derzeit auf mehr als 4,8 Millionen Einsprüche zu. Der Vorteil: Jeder kann sich auf so ein Musterverfahren berufen. Als Begründung für den Einspruch reicht es, auf das jeweilige Verfahren zu verweisen, erklärt Jana Bauer.
DPA