Bernd S.: „Ich möchte meiner Tochter meine vor zehn Jahren und sechs Monaten erworbene und vermietete Eigentumswohnung per Notarvertrag übergeben. Gleichzeitig möchte ich für mich ein Nießbrauchsrecht hinsichtlich der Mieteinnahmen einräumen. Gilt bei Nießbrauch die 10-Jahresfrist? In welchem Zeitra
Dieser Artikel (ID: 2132819) ist am 14.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).