Wer als Radfahrer einen Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg überholen will, sollte sehr umsichtig sein. Denn wer zu nah und schnell vorbeifährt, kann damit rechnen, nach einem Unfall Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden. Darauf weist der
Dieser Artikel (ID: 2137238) ist am 21.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).