VERBRAUCHER

Verwalter nicht verklagen

Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadenersatz verklagen. Verletzt ein Verwalter seine Pflichten, muss sich die Klage auf Schadenersatz gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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