Verhält sich ein Mitarbeiter auf einer Betriebsfeier gegenüber einer Kollegin übergriffig, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Az. 3 Ca 387/24). Über den Fall schreibt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Online-Ausga
Dieser Artikel (ID: 2137955) ist am 23.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).