RECHT

Kündigung nach Übergriff

Verhält sich ein Mitarbeiter auf einer Betriebsfeier gegenüber einer Kollegin übergriffig, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Az. 3 Ca 387/24). Über den Fall schreibt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Online-Ausga

Samstag, 4. Oktober 2025

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