Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die zeitweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromerzeugern im Zuge der Strompreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Erste Senat wolle dafür zunächst sein Verständnis von der Funktionsweise und dem Preisbildungsmechanismus am Strommarkt vertiefe
Dieser Artikel (ID: 2139520) ist am 25.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).