VERBRAUCHER

Strompreisbremse vor Gericht

von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die zeitweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromerzeugern im Zuge der Strompreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Erste Senat wolle dafür zunächst sein Verständnis von der Funktionsweise und dem Preisbildungsmechanismus am Strommarkt vertiefen, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23). Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Gegenfinanzierung wurden teils Überschusserlöse oder Zufallsgewinne von Stromerzeugern abgeschöpft. Dagegen legten 22 Betreiber von Ökostromanlagen Verfassungsbeschwerde ein. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates und daher aus Steuermitteln zu finanzieren, bekräftigte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein auf der Klägerseite.

Vor Gericht ging es auch um den Mechanismus der sogenannten Merit Order, wonach die teuersten Kraftwerke am Strommarkt den Preis bestimmen. Infolge der durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Gaspreise waren 2022 daher auch die Preise anderer Erzeugungsarten gestiegen – obwohl ihre Kosten in etwa gleich blieben. Die dadurch entstandenen Überschusserlöse mussten die Anlagenbetreiber nach den Regelungen im Strompreisbremsegesetz teils an die Netzbetreiber abgeben.

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