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26. September 2024
Ausgaben für Reha und Arztbesuche können Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Bei Ausgaben für Medikamente ist dies nur möglich, wenn dafür eine ärztliche Verordnung in Form eines Rezeptes vorliegt. „Bei andauernden oder chr
Dieser Artikel (ID: 2140203) ist am 26.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).