Ein neues Gesetz soll Betrügereien mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung räumt Städten und Gemeinden bei einer Zwangsversteigerung die Möglichkeit ein, dem Käufer das gerade erworbene Haus vorübergehend zu entziehen.
Dieser Artikel (ID: 2141650) ist am 28.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).