LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Irene S.: „Wir sind beide Rentner und haben einen Wohnsitz in Italien, den wir alle drei bis vier Wochen besuchen und dann wieder zurück nach Deutschland (Hauptwohnsitz) fahren. Beim Haus in Italien steht ein Smart mit deutscher Nummer, der nur in Italien gefahren wird. Jetzt wäre der TÜV fällig und wir müssten extra damit nach Deutschland fahren und dann wieder zurück nach Italien?“

Wo müssen wir zum TÜV?

Bei längeren Aufenthalten im Ausland kann die Prüfplakette Ihres Kfz ablaufen. Sie müssen Ihr Auto nicht extra vor dem Ablaufdatum nach Deutschland zurückbringen, um es dort untersuchen zu lassen. In jedem Fall müssen Sie Ihr Fahrzeug aber direkt nach der Rückkehr in Deutschland zur Hauptuntersuchung bringen. Denn ist die Prüfplakette abgelaufen und Ihr Auto ist in Deutschland, können Sie wegen eines Verstoßes gegen § 29 StVZO angezeigt werden. Einer Strafe können Sie gegebenenfalls noch entgehen, indem Sie nachweisen, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise noch nicht fällig und das Auto die ganze Zeit im Ausland war. Statt eines Verwarn- oder Bußgeldes erfolgt dann lediglich eine gebührenfreie Mängelanzeige. Ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, kann helfen, die Dauer des Auslandsaufenthalts nachzuweisen, ersetzt aber nicht die deutsche TÜV-Prüfung. Diese Prüfungen und Plaketten können nur durch anerkannte Stellen wie TÜV oder Dekra in Deutschland vergeben werden.

Gut zu wissen: Ausländische Behörden dürfen Ihnen normalerweise keine Geldstrafe wegen einer abgelaufenen deutschen Prüfplakette auferlegen. Trotzdem kann es vorkommen, dass die italienische Polizei aufgrund fehlender Kenntnis der komplizierten Rechtslage Bußgelder verhängt. In solchen Fällen ist es ratsam, einen italienischen Anwalt hinzuzuziehen.

Neben dem TÜV sollten Sie sich auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Wenn die TÜV-Prüfung überzogen wird, erlischt nicht automatisch Ihr Versicherungsschutz. Nutzen Sie das Auto jedoch über längere Zeit in einem unsicheren Zustand, der durch eine rechtzeitige HU hätte erkannt werden können, und kommt es deshalb zu einem Unfall, könnte dies als „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gewertet werden. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung die Schadenszahlung kürzen, die Prämie erhöhen oder den Vertrag kündigen könnte. Klären Sie zudem mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, ob sie Schutz für ein Auto gewährt, das sich dauerhaft im Ausland befindet. Wenn Sie in Italien wohnen, könnte es auch erforderlich sein, Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Italien anzumelden.

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