Fitnessstudio besser vor Jahreswechsel kündigen

von Redaktion

Gute Vorsätze zu Beginn des Jahres treiben viele Menschen ins Fitnessstudio – etliche schließen daher im Januar oder Februar einen Vertrag ab, so Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer das womöglich schon zu Beginn des Jahres 2022 oder noch früher getan hat, unterliegt noch längeren Kündigungsfristen. Oft sind das drei Monate. Alle, auf die das zutrifft und die nicht mehr in ihrem Gym weitersporteln wollen, „müssen jetzt dringend an die Kündigung denken“, sagt der Verbraucherschützer. Sonst laufe der Vertrag einfach weiter – und verlängert sich so in der Regel meist um die maximal zulässige Laufzeit von zwölf Monaten.

Betroffen sind alle Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Danach gelten neue Bestimmungen: Seit dem 1. März 2022 verlängert sich ein Vertrag zwar auf unbestimmte Zeit, hat aber dafür auch nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das gilt übrigens nicht nur für Fitnessstudio-Verträge, sondern grundsätzlich. „Es gibt wahnsinnig viele Karteileichen in den Fitnessstudios, die vielleicht schon mal verbummelt haben, zu kündigen“, sagt Oliver Buttler. Steht das Ende der Laufzeit im Januar an, wäre jetzt die Gelegenheit dazu.

Damit bei der Kündigung nichts schiefgeht, rät Buttler zu einem Einwurf-Einschreiben, statt per Mail oder Abgabe im Studio zu kündigen. Das ist im Streitfall wasserdicht. Achtung: Ermöglicht ein Studio den Online-Abschluss von Verträgen, muss es generell auch die Online-Kündigung zulassen – das gilt auch für Verträge, die ursprünglich nicht online geschlossen worden sind. Die Studios müssen dafür einen „Vertrag kündigen“-Button anbieten. Aber: Gibt es gar keinen solchen Button, obwohl man den Vertrag online abschließen kann, haben Kunden und Kundinnen ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Dann komme ich auch sofort aus dem Vertrag raus“, sagt Buttler.

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