Keine Freistellung für Reparaturen

von Redaktion

Für Handwerkerarbeiten darf man nicht einfach während der Arbeit kurz nach Hause gehen. © Christin Klose/dpa

Beschäftigte dürfen nicht ohne Weiteres während der Arbeitszeit nach Hause gehen, um sich um eine Reparatur zu kümmern. Denn grundsätzlich gilt laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck: Während der Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer arbeiten. Private Angelegenheiten, wie Reparaturen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, sind auf die Freizeit zu verschieben. In seltenen Ausnahmefällen kann es aber auch anders sein. Dennoch gilt: „Auch hier hat der Arbeitnehmer alles zu unternehmen, um eine anderweitige Lösung herbeizuführen“, so Bredereck. Ein Beispiel: Ruft etwa die Polizei an, weil die Wohnung wegen eines Wasserrohrbruchs aufgebrochen werden soll, könnte es erlaubt sein, kurz nach Hause zu fahren, um den Schaden zu regeln und Hab und Gut zu sichern. Laut Bredereck sollte man immer in Absprache mit dem Arbeitgeber handeln: „Andernfalls riskiert man eine Abmahnung oder Kündigung.“

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