RECHT

Ersatz-SIM-Karte darf nichts kosten

Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist. In dem Fall hatte der beklagte

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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