RECHT

Ersatz-SIM-Karte darf nichts kosten

von Redaktion

Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist. In dem Fall hatte der beklagte Provider laut Preisliste pauschal 14,95 Euro für eine Ersatz-SIM-Karte verlangt. Ausnahmen, in denen Ersatz kostenlos ausgestellt wird, waren nicht vermerkt. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behielt sich das Unternehmen allerdings etwa ausdrücklich vor, SIM-Karten aus technischen oder betrieblichen Gründen gegen Ersatzkarten auszutauschen. Die Preisklausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei deshalb unzulässig, stellte das Oberlandesgericht fest. Weder aus der Klausel selbst noch aus dem Zusammenhang mit den weiteren betroffenen AGB könne „zutreffend geschlussfolgert werden, dass es sich ausschließlich um eine Entgeltregelung für eine Sonderleistung handelt, die ausschließlich im Interesse des Kunden auf dessen Sonderauftrag vorgenommen wird“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
DPA

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