Bei Busfahrer oder Piloten müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses einer sogenannten Eignungsuntersuchung unterziehen. Das müssen sie sogar, heißt es im Magazin für Führungskräfte „top eins“ (Ausgabe 3/2024). Denn in Berufsfeldern wie diesen ist eine Eignungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich sind Piloten oder Busfahrer für die Sicherheit ihrer Flug- und Fahrgäste verantwortlich. Doch dem Magazin zufolge dürfen Arbeitgeber die Eignung ihrer Beschäftigten auch in Fällen prüfen, in denen es keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Das gelte etwa dann, wenn sich das Arbeitsumfeld ändere und in der neuen Tätigkeit zum Beispiel besondere Anforderungen an Hör- oder Sehvermögen gefordert sind, weil andere sonst gefährdet würden. Werden Beschäftigte selbst in gefährdenden Bereichen eingesetzt – etwa Einsatzkräfte der Feuerwehr – kann ebenfalls eine Eignungsuntersuchung notwendig werden.
Und zu guter Letzt: Hat Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer psychischen oder physischen Eignung für den Job, weil er davon ausgeht, dass Ihr Zustand Sie selbst oder andere gefährden könnte, kann er Sie ebenfalls zu einer Beurteilung vorladen. Darüber hinaus sind Eignungstests laut „top eins“ unzulässig.
Gut zu wissen: Ist ein Eignungstest für die Ausübung eines Berufs Vorschrift, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen zwar ablehnen. Allerdings dürfen sie ihre Tätigkeit dann auch nicht weiter ausüben.