Prämiensparverträge: Bafin rät zur Prüfung

von Redaktion

Die Finanzaufsicht Bafin empfiehlt Sparern „dringend“, Nachzahlungsansprüche aus Prämiensparverträgen zu überprüfen. Vor allem, wer ältere Prämiensparverträge habe, könne Anspruch auf Nachzahlungen haben, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Das gelte unter Umständen auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt seien – hier müsse aber die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden.

Die Bafin verwies in ihrer Mitteilung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli. Grundsätzlich war bei dem vor allem vor 20 bis 30 Jahren beliebten Prämiensparen der gezahlte Zins variabel. Wie er berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen. Schon 2004 hatte der BGH das für unwirksam erklärt.

Im Juli dann bestätigte er einen möglichen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen. Dieser dürfe sich an den Durchschnittsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit orientieren – das hatten zuvor zwei Oberlandesgerichte zugrunde gelegt. Betroffene sollten nun „zeitnah“ ihre Verträge prüfen und sich bei ihrer Bank melden, empfahl die Bafin.
DPA

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