Bei Flugausfällen infolge einer Störung bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in aller Regel nicht mit einer Entschädigung rechnen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu werten, der die Flug
Dieser Artikel (ID: 2145395) ist am 05.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).