Ein früherer Termin innerhalb der Kassensprechstundenzeit gegen einen Aufpreis von 150 Euro: So ein Angebot dürfen Ärzte gesetzlich Versicherten nicht machen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 34 O 107/22), auf das die Verbraucherzentrale NRW hinweist, die geklagt hatte.
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Dieser Artikel (ID: 2147889) ist am 09.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).