Handwerkerleistung splitten und absetzen

von Redaktion

Wer Handwerker beauftragt, kann die Kosten für die Arbeit steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Aufwendungen für die Arbeitsleistung, Fahrtkostenpauschale und Maschinensätze an – höchstens aber 1200 Euro pro Jahr. Wichtige Voraussetzung für die Absetzbarkeit: Leistung und Zahlung müssen im selben Jahr zusammenfallen. Bei umfangreichen Handwerkerleistungen, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus andauern, ist es darum ratsam, bis zum Jahreswechsel erbrachte Teilleistungen abzurechnen und diese dann auch noch im alten Jahr unbar zu begleichen, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Auf diese Weise können die Handwerkerleistungen tatsächlich steuerliche Anerkennung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren finden und der Höchstbetrag in beiden Jahren ausgeschöpft werden.

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