Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht als „hautfreundlich“ beworben werden. Diese Angabe hebe eine positive Eigenschaft hervor, wodurch Risiken verharmlost werden könnten, erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Die Verwendung des Begriffs in diesem Kont
Dieser Artikel (ID: 2150136) ist am 12.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).