LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Hans R.:„Als juristischer Laie kann ich gar nicht glauben, dass bei Vorliegen eines fehlerfreien Testaments (eigenhändig handschriftlich, mit eindeutiger Abfassung) zur Erlangung eines Erbscheins zusätzlich noch eine notarielle Beglaubigung notwendig sein soll. Stimmt das? Ich bitte um eindeutige Au

Samstag, 20. Dezember 2025

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