Wirksames Testament trotz Demenz

von Redaktion

Ab wann gilt man eigentlich als testierunfähig? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 97/24) befassen. Das Ergebnis: Selbst wer an einer Demenz erkrankt ist, kann grundsätzlich noch dazu in der Lage sein, ein wirksames Testament zu errichten. Entscheidend sei laut dem Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch dazu in der Lage ist, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Anordnungen zu bilden und frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden. In dem konkreten Fall sah das Landgericht Frankenthal das als gegeben an und wies den Eilantrag eines Testamentsvollstreckers zurück, der erreichen wollte, dass das Testament einer 90-jährigen Demenzkranken für unwirksam erklärt wird. Die Frau hatte ihr Anwesen dem Sohn einer Freundin vermacht. Dagegen ging der Testamentsvollstrecker vor – jedoch ohne Erfolg. Das Gericht hielt fest, dass eine beginnende oder leichte Demenz nicht automatisch zur Testierunfähigkeit führe.

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