Wer nicht mehr so gut zu Fuß ist, tut sich leichter, wenn die Wohnung barrierefrei ist. Dafür gibt es viele Hilfen. © Panthermedia
Besser wohnen ohne Barrieren – das beschäftigt viele Menschen. Die Architektin Sonja Hopf, spezialisiert auf barrierefreies Bauen und Umbauen, und der Finanzierungsexperte Markus Lindert vom Verband der Privaten Bausparkassen haben einige Leserfragen beantwortet.
Ich bin schwer behindert, wohne allein im Haus, einen Pflegegrad benötige ich noch nicht. Ich möchte die Wege von meiner Garage zum Haus und zur Terrasse so gestalten, dass ich mich sicherer im Rollstuhl bewegen kann. Gibt es Fördermittel dafür?
Für Sie könnte das bayerische Baudarlehen infrage kommen. Das ist ein Zuschuss von maximal 10 000 Euro. Allerdings gelten hier Einkommensgrenzen. Alternativ können Sie den KfW-Zuschuss (455) oder den KfW-Kredit (159) in Anspruch nehmen, beide weder an das Lebensalter noch an das Einkommen gebunden. Schließlich ist es möglich, die Handwerkerkosten für den Wege-Umbau von der Steuer abzusetzen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie auch Steuern zahlen.
Fördert denn der Freistaat Bayern auch solche privaten, barrierefreien Umbauten?
Für Menschen mit Behinderung gibt es eine Förderung, wenn eine Anpassung der Wohnung an ihre speziellen Bedürfnisse nötig ist. Man kann ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10 000 Euro beantragen. „Leistungsfrei“ heißt: Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Es gelten aber Einkommensgrenzen. Schauen Sie unter www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php.
Ein Darlehen wollen wir nicht. Den staatlichen Zuschuss würden wir gern mitnehmen….
Im Merkblatt unter www.kfw.de stehen alle Details. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Vertrag für die barrierefreie Anpassung abgeschlossen wurde. Maximal bekommen Sie 2500 Euro für eine Einzelmaßnahme.
Kann ich den KfW-Zuschuss mit unserem Bauspargeld kombinieren?
Ja, KfW-Geld und Bauspargeld können immer miteinander kombiniert werden.
Wir wohnen zur Miete. Um sicher in unsere Wohnung zu kommen, brauchen wir jetzt eigentlich einen Lift. Wie bezahlen wir den?
Dem Lift-Eibau muss der Vermieter zustimmen. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie den Zuschuss von bis 4000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Liegt zwar eine Schwerbehinderung, aber kein Pflegegrad vor, kann vielleicht das bayerische Darlehen helfen.
Ich wohne in einer Eigentumswohnung im zweiten Stock, der Aufzug geht aber nur bis zum ersten Stock. Ist es wohl möglich, einen Lift im Treppenhaus zu installieren?
Zunächst müsste geklärt, werden, ob ein Lift im Treppenhaus technisch möglich ist. Wenn ja, müssen Sie Ihren Wunsch mit den anderen Eigentümern besprechen, denn das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftseigentum und je nachdem, was in Gemeinschaftsordnung festgeschrieben ist, müssen die anderen Eigentümer zustimmen. Beziehen Sie auch die Hausverwaltung mit ein und denken Sie an eine entsprechende Versicherung.
Wir wollen erst im nächsten Frühjahr unser Badezimmer umbauen. Dann wird unser Bausparvertrag zugeteilt. Den KfW-Zuschuss möchten wir aber dazunehmen. Sind die Zuschüsse dann noch verfügbar?
Noch gibt es Zuschüsse. Wie lange, das kann keiner vorhersehen. Üblicherweise wird der Fördertopf aber jährlich neu aufgefüllt. Informieren Sie sich dazu unter www.kfw.de. Vielleicht ist es aber doch möglich, den Umbau gleich anzugehen. Fragen Sie die Bausparkasse nach einer Zwischenfinanzierung. Dann ist Ihnen auch der KfW-Zuschuss sicher.
Geld aus meinem Riester-Bausparvertrag kann ich doch zum barrierefreien Umbau nehmen?
Ja, so eine Entnahme zu diesem Zweck ist möglich. Es gelten aber Bedingungen: Erfolgt der Umbau innerhalb von drei Jahren nach dem Immobilienkauf, dann müssen für den Umbau mindestens 6000 Euro entnommen werden. Wird später Geld gebraucht, müssen mindestens 20 000 Euro entnommen werden.
Ich bin 70. Kriege ich noch einen Kredit für den Umbau?
Viele Banken haben ein Rückzahlungsdatum bis zum 85. Lebensjahr. Die Rente muss aber entsprechend hoch sein für die Kreditprüfung.
Könnte man auf einer Holzbalkendecke in der ersten Etage eines Einfamilienhauses eine bodengleiche Dusche einbauen?
Ja, das ist möglich. Dafür gibt es spezielle Duschelemente mit Punkt- oder Linienentwässerungen für Holzbalkendecken. Der Ablauf kann zentral oder dezentral innerhalb der Balkenlage verlegt werden. Die Platzierung des Ablaufs zwischen den Balken ermöglicht, dass das Duschelement mit einer Aufbauhöhe von lediglich 25 Millimetern auskommt und sich optimal in die hölzerne Decklage integrieren lässt.
Mein Mann hatte einen Schlaganfall und ist sehr schnell nach Hause entlassen worden. Ich konnte nichts vorbereiten. Wohin wende ich mich um Hilfe? Vor allem im Bad sind Veränderungen nötig.
Üblicherweise tritt in solchen Fällen der Sozialdienst des Krankenhauses in Aktion; eigentlich erfolgt vorher keine Entlassung nach Hause. Fragen Sie nach. Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei der Pflegekasse und bei einer Wohnberatung.
Meine Tochter ist trotz Operation stark sehbehindert. Wir wollen Vorkehrungen treffen, damit sie sich im Haus so gut wie möglich allein bewegen kann. Worauf müssen wir achten?
Kontrast-Farben helfen beim Erkennen von Gegenständen. Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen sind möglichst zu vermeiden. Bei der Wahl der technischen Hilfsmittel kann man sich an die Krankenkasse wenden. Technische Hilfsmittel sind unter anderem ein PC mit Sprachausgabe und Diktiergerät. Viele Assistenzsysteme, die der Sicherheit und besseren Orientierung dienen, werden von der KfW gefördert. Weitere Details lesen Sie unter www.nullbarriere.de.
Ich wohne im Einfamilienhaus. Mein Bruder ist nach einer Erkrankung vorübergehend auf den Rollstuhl angewiesen. Damit er ins Haus kommt, ist eine Rampe nötig. Kann man eine ausleihen?
Ja, eine Rampe können Sie beim Sanitätsfachhandel mieten. Lassen Sie sich dort aber genau beraten. Alternativ: Weil mobile Rampen zu den Hilfsmitteln gehören, können sie für die Dauer der Behandlung vom Arzt verordnet werden. Mit der Verordnung gehen Sie zum Sanitätsfachhandel.
Wir sind Mieter. Um sicher in unsere Wohnung zu kommen, brauchen wir jetzt eigentlich einen Lift. Wie bezahlen wir den?
Für einen Lift ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Es muss geklärt werden, ob die Installation technisch möglich ist. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie den Zuschuss von bis 4000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Liegt eine Schwerbehinderung ohne Pflegegrad vor, kann vielleicht das bayerische Darlehen helfen. Außerdem können Sie bei der KfW einen Zuschuss beantragen.