Ein Ehevertrag gilt manchen als unromantisch, kann aber individuell gestaltet werden. © Christin Klose/dpa
Berlin – Wer als Paar nicht möchte, dass das im Laufe der Ehe angesammelte Vermögen im Falle einer Scheidung nach den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt wird, muss einen Ehevertrag schließen. Nur: Müssen diese immer von einem Notar beurkundet werden? Das kommt ganz darauf an, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2024). Es hängt davon ab, welche Bereiche der Ehevertrag regeln soll. Geht es nur darum, Hausrat untereinander aufzuteilen, braucht man nicht unbedingt einen Notar. Soll der Vertrag aber etwa Fragen zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich klären, muss der Vertrag zwingend von einem Notar geschlossen werden. Aber Achtung: Nur weil ein Notar den Vertrag beurkundet, bedeutet das nicht, dass auch alle Regelungen darin wirksam sind und dem eigenen Bedarf gerecht werden. Das zu prüfen ist laut „Finanztest“ nicht Aufgabe des Notars. Wer selbst nicht vom Fach ist, sollte daher besser eine Anwaltskanzlei aufsuchen, die auf Familienrecht spezialisiert ist.