So gelingt der Kassenwechsel

von Redaktion

Welche Krankenkasse für einen selbst die beste ist, hängt nicht nur von der Höhe des Beitrags ab: Vor einem Wechsel sollten sich Versicherte auch über Zusatzleistungen informieren. © IMAGO

Wem die eigene Krankenkasse zu teuer ist, der kann etwas dagegen tun: „In Deutschland gibt es ein Krankenkassenwahlrecht“, erklären die Experten des Vergleichsportals Check24. „Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse unter Berücksichtigung der Bindungs- und Kündigungsfrist beliebig oft wechseln.“ Generell gilt: Wer seit mindestens zwölf Monaten Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse ist, kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende zu einer anderen Krankenkasse wechseln, so die Experten. Und erhöht die eigene Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, gilt ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Ein Vorteil für Versicherte, denn genau dieser Zusatzbeitrag wird voraussichtlich kräftig steigen.

■ Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz zu gesetzlichen Krankenversicherung liegt in Deutschland aktuell bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Zusatzbeitrag kommt oben drauf, Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen ihn je zur Hälfte. Die Höhe dieses Zusatzbeitrags legen die Kassen individuell fest. Im Schnitt lag er im August nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bei 1,78 Prozent.

„Möchten Sie mit einem Wechsel in erster Linie sparen, dann wählen Sie eine Krankenkasse mit einem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag“, empfehlen die Experten von Check24. Je nach Kasse liegt der Zusatzbeitrag laut einer Liste des GKV-Spitzenverbands, in dem die Kassen organisiert sind, aktuell zwischen 0,7 und 3,28 Prozent. Eine Kasse erhebt keinen Zusatzbeitrag: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Da sie branchenspezifisch ist, steht diese Kasse den meisten Versicherten in Deutschland aber nicht offen.

Wie hoch die Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen aktuell sind, steht auf den Internet-Seiten des GKV-Spitzenverbands. Hier findet sich auch eine Übersicht über die Zusatzbeiträge aller in Bayern geöffneter Krankenversicherungen: bit.ly/krankenkassen-2024

Dass die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr bei vielen Kassen steigen dürften, gilt als ausgemacht: Experten des sogenannten Schätzerkreises haben 2025 eine Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn gestern mitteilte. Rechnerisch würde eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto im Monat 12 Euro weniger netto bedeuten – die anderen 12 zahlt der Arbeitgeber. Das wären Einbußen von 144 Euro im Jahr.

Bei einem Monatseinkommen von 4000 Euro liegen die Einbußen aufs Jahr gerechnet sogar bei 192 Euro. Bei 2000 Euro brutto im Monat schlägt die Beitragserhöhung rechnerisch mit 96 Euro im Jahr durch. Wie stark der Tarif 2025 tatsächlich steigt, entscheidet am Ende jede Krankenkasse aber für sich.

■ Zusatzleistungen

Ausschließlich aufs Geld zu schauen, ist beim Kassenwechsel aber nicht immer ratsam, wie das Portal „Finanztip“ erklärt. „In einigen Bereichen dürfen gesetzliche Krankenversicherungen Extras anbieten.“ Das seien oft Behandlungen, die sonst als Selbstzahlerleistungen angeboten werden, abgekürzt Igel. Das Portal nennt ein Beispiel: Übernimmt eine Kasse beispielsweise die Zahnreinigung und gibt 100 Euro zu einem Sportkurs dazu, kann sich der Wechsel in diese Kasse lohnen – sofern die Versicherten diese Zusatzleistungen auch wirklich nutzen.

Neben Vorsorgepaketen wie Sport- und Yogakurse oder Zahnbehandlungen gibt es bei vielen Kassen weitere Extras: Etwa eine bessere Schwangerschaftsvorsorge, osteopathische Behandlungen oder ein Geldbonus bei bestimmten Vorsorgeuntersuchungen. Die Finanztip-Experten warnen aber: „Das Angebot an Zusatzleistungen ist nicht in Stein gemeißelt. Eine Kasse kann solche Leistungen jederzeit streichen.“

Insoweit ist es für Versicherte nicht immer einfach, die richtige Kasse zu finden. „Fragen zur Qualität einer Krankenkasse lassen sich bislang nur sehr eingeschränkt vergleichen“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. „Hier ist man oft auf die Erfahrung anderer Versicherter angewiesen.“

■ Vorgehen beim Wechsel

Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, muss die alte nicht umständlich kündigen, erläutern die Experten von Check24. „Sie stellen einfach einen Mitgliedsantrag bei Ihrer Wunschkasse und diese informiert Ihre aktuelle Krankenkasse über den Wechselwunsch.“ Laut Verbraucherzentralen gibt es unterschiedliche Wege, sich bei einer neuen Kasse anzumelden: „Bei vielen Krankenkassen können Sie sich über einen Online-Antrag anmelden.“ Oft könne man bei der neuen Krankenkasse auch das Antragsformular auf der Internet-Seite herunterladen oder es telefonisch sowie per Mail anfordern. Im Antrag werde man häufig auch aufgefordert, ein Foto für Ihre neue Gesundheitskarte hochzuladen oder an die Krankenkasse zu schicken – insofern schadet es nicht, das Foto parat zu haben.

Unbegründet sind laut Verbraucherzentralen die Sorgen vieler Versicherter, dass die neue Krankenkasse die Aufnahme verweigert. „Gesetzliche Krankenkassen können Sie nicht wegen höheren Alters oder Vorerkrankungen ablehnen.“ Sind alle Formalitäten erledigt, erhalten Versicherte von der neuen Krankenkasse die Mitgliedsbestätigung und die Versichertenkarte.

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