Abzocke per Handy

von Redaktion

Filme, Spiele, Hörbücher oder auch Sportinfos: Es kann passieren, dass auf der Handyrechnung seltsame „Zusatzleistungen“, „Mehrwertdienste“ oder „Sonderdienste“ abgerechnet werden, die man nie bestellt hat, warnt die Stiftung Warentest („Finanztest“-Ausgabe 11/24). Zwei Abzock-Arten unterscheiden die Experten aktuell: 1. Auf der Rechnung tauchen entweder angeblich übers Internet abgeschlossene „Leistungen“ oder „Dienste“ eines Drittanbieters auf. Hier kann es etwa sein, dass man über manipulierte Pop-up-Fenster, Links oder Werbebanner in eine Kostenfalle geraten ist. 2. Oder der Mobilfunkanbieter rechnet eigene Leistungen oder Dienste ab, die er dem Kunden zuvor telefonisch untergeschoben hat. Deshalb am besten erst gar keine Werbeerlaubnis erteilen und im Zweifel zumindest der telefonischen Werbeerlaubnis schriftlich widersprechen. Gehen die Anrufe weiter, bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Für Drittanbieter-Leistungen oder -Dienste müssen Mobilfunkanbieter seit Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen: Will jemand auf seinem Smartphone durch Antippen etwas abonnieren oder kaufen, wird er auf eine Seite des Providers umgeleitet, um den Kauf abzuschließen. Und zwar per Tipp auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“. Dieser Schutz scheint aber nach wie vor lückenhaft zu sein, wie Beschwerden von Verbrauchern bei den Warentestern nahelegen. „Mobilfunkfirmen nehmen sogar in Kauf, treue Kunden zu verärgern, denn sie verdienen an diesem Geschäft mit.“

Zudem kann es sein, dass Provider, die eine sogenannte Mobilfunkgarantie bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde unterschrieben haben, das Redirect bis zu einem Betrag von 50 Euro nicht zwingend anwenden müssen. Denn dann gilt: Von Kunden beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern müssen erstattet werden. Das dürften viele Verbraucher allerdings gar nicht wissen.

Artikel 2 von 6