Bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen haben Passagiere oft Entschädigungsansprüche. Diese direkt bei der Airline geltend zu machen, kann Zeit und Nerven können. Fluggastrechte-Portale bieten hier eine scheinbar attraktive Lösung – sie streiten für den Passagier die Gelder ein. Doch umsonst machen sie das nicht. Gebühren werden fällig, die je nach Anbieter und Fall bis zur Hälfte der Entschädigung ausmachen können, die nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei 250, 400 oder 600 Euro liegt. So könnten etwa von 250 Euro, die einem zustehen, am Ende nur 125 Euro auf dem Konto landen, berichtet das Ratgeberportal Finanztip. Deshalb kann es sich eben doch lohnen, die Entschädigungsansprüche zunächst selbst direkt bei der Airline zu stellen. Teils bieten Fluggesellschaften dafür online Formulare zum Ausfüllen. Selbsthilfe-Tools von Verbraucherschützern können helfen, die Rechte geltend zu machen – angeboten werden sie zum Beispiel vom Europäischen Verbraucherzentrum und von der Verbraucherzentrale NRW. Blockt die Airline ab oder meldet sich binnen zwei Monaten nicht, können sich Betroffene mit ihrem Anliegen an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Sie bekommt vor allem Flugärger-Fälle auf den Tisch, prüft diese kostenlos juristisch und macht dann gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag für eine Einigung.