Obst, Nudeln und Gemüse schon im Supermarkt in den Rucksack packen? Verboten ist das nicht per se, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. Empfehlen würde er es trotzdem nicht. Der Grund: „Das Einpacken von Waren in den eigenen Rucksack während des Einkaufs ist nicht unmittelbar strafbar, kan
Dieser Artikel (ID: 2155668) ist am 21.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).