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Rechte für Teilzeitkräfte

Eine tarifliche Regelung zur Altersfreizeit für Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr darf Teilzeitbeschäftigte nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht ausschließen. Eine solche tarifliche Regelung verstoße gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot von Teilzeitkräften, bekräftigte das Bundesar

Samstag, 4. Oktober 2025

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