VERBRAUCHER

Rechte für Teilzeitkräfte

von Redaktion

Eine tarifliche Regelung zur Altersfreizeit für Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr darf Teilzeitbeschäftigte nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht ausschließen. Eine solche tarifliche Regelung verstoße gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot von Teilzeitkräften, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

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