Bei der Kontrolle sollte man Ruhe bewahren. © Jens Hartmann
Man fährt ganz gelassen die Straße entlang – plötzlich winkt da hinten ein Polizist mit Kelle und mahnt: rechts ran fahren! Schon dürfte so manchem der Puls gehen – auch ohne etwas falsch gemacht zu haben. Doch besser bewahrt man die Ruhe und folgt den Anweisungen. Denn wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführt, einen dafür rechts ran winkt oder auffordert, dem Polizeiauto zu folgen, kann das laut Auto Club Europa (ACE) auch einfach nur Routine sein. Winkt ein Polizist einen aus dem Verkehr, sollte man die Geschwindigkeit drosseln und mit dem Blinker signalisieren, dass man an die Seite fährt, so der ACE. Eine Vollbremsung sollte man vermeiden, aber trotzdem zügig anhalten. Missachtet man etwa die Aufforderung zum Anhalten oder der einem Polizeiwagen zu folgen, droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Generell gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht erlaubt es einem, im Falle einer vermuteten Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu schweigen. Die Beamten müssen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären. Fragen zum Alkoholkonsum muss man nicht beantworten. Ein Atemalkoholtest ist laut ACE kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Aber: Er kann verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, wie etwa auffälliges Fahrverhalten oder ein starker Geruch von Alkohol. Verweigert man ihn, kann man mit zur Wache müssen – für eine eventuelle Blutabnahme. Wollen die Polizisten den Kofferraum untersuchen, dürfen sie dies nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder ein richterlicher Beschluss vorhanden ist.