Anne M.: „Ich bin in zweiter Ehe verheiratet. Mein Mann hat einen Pfichtteilsverzicht an meinem Erbe unterschrieben, damit soll sichergestellt werden, dass seine Kinder aus erster Ehe nicht daran partizipieren. Da mein Mann viel an meinem Haus macht und auch einige Umbauarbeiten bezahlt hat, möchte ich ihm etwas zurückgeben, falls ich vor ihm sterbe. Kann ich ihn als Vorerben des Hauses einsetzen und als Nacherben meine Kinder – oder auch meine Enkelkinder? Sollte ich das machen? Könnte er das Erbe auch ablehnen, sodass es gleich an meine Kinder oder Enkelkinder geht? Ist hier Erbschaftssteuer zu bezahlen?“
Erben Kinder aus 1. Ehe?
Der Pflichtteilsverzicht allein führt nicht dazu, dass die Kinder Ihres Mannes von Ihrem Vermögen nichts erhalten, sollten Sie vor Ihrem Mann versterben. Denn das gesetzliche Erbrecht Ihres Mannes besteht trotz Pflichtteilsverzichts. Ohne Testament werden Sie also auch von Ihrem Mann beerbt. Sie müssen deshalb ein Testament errichten. In diesem Testament können Sie Ihren Mann bedenken und gleichzeitig sicherstellen, dass seine Kinder von Ihrem Vermögen nichts erhalten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. Ihr Mann wird dann zwar Erbe (Vorerbe) wenn Sie sterben, Sie regeln aber, wer Nacherbe wird, also Ihr Vermögen erhält, wenn er anschließend verstirbt. Das können Ihre Kinder, aber auch Ihre Enkel sein. Die Kinder Ihres Mannes erhalten dadurch von Ihrem Vermögen nichts, auch nicht über den Pflichtteilsanspruch. Die Vor-/Nacherbschaft ist eine sehr komplizierte Regelung, die man im Testament ganz exakt definieren und ausgestalten muss. Deshalb sollten Sie sich bei der Testamentsgestaltung unbedingt beraten lassen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.