Photovoltaik: Jetzt kein Geld verschenken

von Redaktion

Wer eine Photovoltaikanlage hat und den dort produzierten Strom komplett ins Netz einspeist, der sollte prüfen, ob er seinen Gewinn womöglich unwissentlich schmälert. Das kann passieren, wenn man noch einen zusätzlichen Stromvertrag für den separaten Stromzähler bezahlt, der bei PV-Anlagen zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nötig ist. Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 darf die geringe Strommenge, die für den Betrieb einer PV-Anlage benötigt wird, nämlich dem Haushaltsstrom zugerechnet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein separater Grundversorgungsvertrag werde damit überflüssig. Zwar falle die Strommenge kaum ins Gewicht. Grundversorger und Netzbetreiber würden aber an der Grundgebühr verdienen: Je nach Versorger könnten so leicht 100 bis 120 Euro im Jahr anfallen. Verbraucher müssen selbst aktiv werden, die Unternehmen seien nicht dazu verpflichtet, die Regelung automatisch umzusetzen.

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