Pia K.: „Mein Vater ist verstorben. Da ich die einzige Tochter bin, beträgt mein Erbteil 25 Prozent. Der Freibetrag für mich liegt ja bei 400000 Euro. Momentan liegt der Wert des Erbes darunter. Meine Frage: Kann ich den verbleibenden Freibetrag nach dem Ableben meiner Mutter noch nutzen?“
Verfällt
Dieser Artikel (ID: 2160854) ist am 29.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).