RECHT

Wetter: Airline muss nicht zahlen

von Redaktion

Bei kurzfristigen Flugstreichungen aufgrund extremen Wetters stehen Passagieren oft keine Entschädigungszahlungen zu. Die Airline kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sie davon befreit. Das kann auch dann gelten, wenn der Flug selbst stattfinden könnte, aber der Flugplan zuvor durch das Wetter derart durcheinandergewirbelt wurde, dass die Airline beschließt, den Flug dennoch zu annullieren – um weitere Probleme zu vermeiden. Das zeigt eine nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Die Klägerin ging damit leer aus.

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