Wer eine Immobilie als Anlageobjekt kauft, kann davon steuerlich profitieren. Zwar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden, der Gebäudewert kann allerdings mit den Jahren abgeschrieben werden – immerhin wird die Immobilie nicht ewig währen. Der Grundstückswert darf hingegen nicht abgeschrieben we
Dieser Artikel (ID: 2162113) ist am 31.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).