Chef darf Urlaub nicht streichen

von Redaktion

Auch in einer arbeitsintensiven Zeit darf ein Chef Urlaub grundsätzlich nicht streichen. „Wenn der Arbeitgeber den Urlaub abgesegnet hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. In bestimmten Fällen ist das aber dennoch möglich. Erstens gehe das, wenn der Arbeitnehmer keinen oder weniger Urlaub hat als angemeldet, so Zumkley. Zweitens sei eine Streichung oder Verlegung des Urlaubs möglich, sofern der Arbeitnehmer dem explizit zustimme. Drittens könne ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Extremfällen wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin.

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