Erfordert Ihre Tätigkeit eine spezielle Arbeitskleidung? Also etwa eine Uniform, einen Schutzanzug oder Sicherheitsschuhe? Dann können Sie die Kosten für Anschaffung, Reinigung und Reparatur steuerlich geltend machen, sofern Ihr Arbeitgeber diese nicht übernimmt. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteu
Dieser Artikel (ID: 2164505) ist am 05.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).