Ob Handy-, Fitness- oder Streaming-Abo: Bei Verträgen, die lange laufen, kann es immer mal wieder zu Preiserhöhungen kommen. Doch längst nicht immer sind diese gerechtfertigt. Will ein Unternehmen einseitig eine Preissteigerung durchsetzen, muss es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine sogena
Dieser Artikel (ID: 2164935) ist am 06.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).