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7. November 2024
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dürfen Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Das gelbe Papier hat allerdings ausgedient. Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen AU verpflichtend. © dpa
Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für
Dieser Artikel (ID: 2165728) ist am 07.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).