Fünf Regeln zur Krankmeldung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dürfen Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Das gelbe Papier hat allerdings ausgedient. Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen AU verpflichtend. © dpa

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für

Samstag, 4. Oktober 2025

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