Was passiert mit einem gemeinsamen Haustier, wenn ein Paar sich trennt? Ist hier ein Wechselmodell ähnlich dem geteilten Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern denkbar? Eher nicht, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam (Az. 7 S 68/23). In dem konkreten Fall stritt sich ein Paar nach der Trennung um eine Hündin, die während des Zusammenlebens gemeinsam angeschafft wurde. Der Mann wollte mindestens erreichen, dass das Tier alle zwei Wochen zwischen ihm und seiner Ex wechselt. Die Frau wollte den Hund aber nicht teilen – und bekam am Ende Recht. Weil die Frau die Hündin nach der Trennung überwiegend betreute, ging das Eigentum gegen Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrags an ihren Ex auf sie über. Ein Wechselmodell für das Haustier lehnte das Gericht ab.