Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, sind oft noch Urlaubsansprüche offen. Manchmal sind das noch viele Tage Resturlaub. Kann der Urlaub nicht vollständig bis zum Ende der Kündigungsfrist genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn abgelten. Betroffene Beschäftigte bekommen den Urlaub also ausgezahlt
Dieser Artikel (ID: 2167353) ist am 09.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).