Für diese Fonds gilt die Vorabpauschale

Anleger sollten im Januar genug Geld auf Verrechnungskonto des Depots haben
Wer in Fonds investiert, muss Steuern auf fiktive Erträge zahlen. Dafür greift der Freistellungsauftrag Jahr für Jahr. © dpa
Anlegerinnen und Anleger könnte im Januar ein Abrechnungsposten überraschen: die Vorabpauschale. Doch was ist diese Pauschale genau? Wen trifft sie? Und was muss man dazu wiss