Für diese Fonds gilt die Vorabpauschale

Anleger sollten im Januar genug Geld auf Verrechnungskonto des Depots haben

Wer in Fonds investiert, muss Steuern auf fiktive Erträge zahlen. Dafür greift der Freistellungsauftrag Jahr für Jahr. © dpa

Anlegerinnen und Anleger könnte im Januar ein Abrechnungsposten überraschen: die Vorabpauschale. Doch was ist diese Pauschale genau? Wen trifft sie? Und was muss man dazu wiss

Samstag, 4. Oktober 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.