Wer einen Dienstwagen auch privat oder zumindest für den Arbeitsweg nutzen darf, erzielt dadurch einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Aber diese Steuerlast kann mit bestimmten eigenen Ausgaben für das Firmenfahrzeug gegenrechnen werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfeverei
Dieser Artikel (ID: 2168908) ist am 12.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).