Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Flugpassagier nach einer Annullierung eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zugesprochen. Grund dafür ist laut dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil, dass die Airline nur eigene Ersatzflüge anbot und keine Sitze auf Flügen anderer Airlines, die früher angekommen wären. Der BGH hob ein Urteil des Berliner Landgerichts auf, das die Fluggesellschaft hier nicht in der Pflicht sah. Der Passagier wollte im Juli 2019 mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen. Flug und Rückflug wurden aber annulliert. Die Airline bot mehrere Ersatzflüge mit Easyjet an: einen am selben Tag, andere an späteren Tagen. Der Mann nahm aber lieber die Bahn. Später trat er seine Ansprüche an ein Fluggastrechteportal ab, das die Airline auf eine Entschädigung von 250 Euro verklagte. Vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding hatte die Klage Erfolg. Das Landgericht wies sie in der Berufung aber zurück.